Artenschutzbestimmungen für Griechische Landschildröten

Hier möchte ich kurz und verständlich, soweit mir bekannt, über die Rechtlichen Vorschriften in Bezug auf den Erwerb und die Haltung der Griechischen Landschildkröten informieren.
Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dies ist auch nicht als Rechtsauskunft zu betrachten !

Griechische Landschildkröten ( u. alle Testudo-Arten ) sind innerhalb der Europäischen Artenschutzverordnung im Anhang A gelistet, dem höchsten Schutzstatus. 
Diese Artenschutzverordnung, seit 1. Juni 1997 gültig, setzt auf europäischer Ebene dass Waschingtoner Artenschutzabkommen um.

Das bedeutet für den Halter:

Die Griechische Landschildkröte darf ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde weder gehalten noch an einen anderen Standort verbracht werden.
Dass zur Schaustellen und Vermarkten von Wildexemplaren ist ebenfalls verboten.

Bei in Gefangenschaft gezogenen Tieren gelten im Prinzip die gleichen Vorschriften, jedoch ist eine Aufhebung des Vermarktungsverbotes bei der zuständigen Landesbehörde möglich. 
( EU- Bescheinigung mit Vermerk der Befreiung vom Vermarktungsverbot)



Bild1: EU-Bescheinigung mit Vermarktungsfreigabe








Als Haltungsgenehmigung werden anerkannt: Einfuhrgenehmigung
und/oder Befreiung vom Vermarktungsverbot.
Tiere die vor Inkraftreten der EU- Artenschutzverordnung bereits vorhanden waren reicht eine Bescheinigung über den legalen Erwerb der Tiere ( Cites - Papiere ).

Melden Sie Ihr Tier sofort nach Erwerb bei der zuständigen Landesbehörde an.
Nehmen Sie dazu die EU- Bescheinigung ( bzw. Cites) des Tieres unbedingt als Nachweis mit.

Auch Änderungen in Ihrem Schildkrötenbestand ( Nachwuchs, Verkauf, Tod ) sofort schriftlich an die bei Ihnen zuständige Behörde melden!

Standortwechsel ( z. B. Umzug ) ebenfalls sofort melden! 

 

 

Bild2: Fotodokumentation

 

 

 

 

 



Außerdem schreibt die Bundesartenschutzverordnung eine Kennzeichnung von Anhang A Tieren vor. Bei der Griechischen Landschildkröte hat dies durch eine Fotodokumentation (aus Tierschutzgründen vorzuziehen) oder per implantiertem Mikrochip (Transponder) zu geschehen.
Achten Sie deshalb darauf dass Ihnen beim Erwerb einer Schildkröte die gültige EU- Bescheinigung mit Fotodokumentation ausgehändigt wird die zu Ihrem Tier gehört !
Sie ist quasi der Personalausweis für Ihre Schildi.

In jedem Fall sind die Mindestanforderungen (BML) für Europäische Landschildkröten bei der Pflege umzusetzen. Sie können diese bei der DGHT – Geschäftsstelle (www.dght.de) anfordern.


 

 

 

 

Bild3: Altes Cities-Formular

 

 

 

 

ZUSTÄNDIGE LANDESBEHÖRDEN

  • Bayern, Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein: Untere Naturschutzbehörde der Kreise und kreisfreier Städte
  • Baden Württemberg, Hessen, Sachsen: Regierungspräsidien
  • Nordrhein Westfalen: Untere Landschaftsbehörde der Kreise und kreisfreier Städte
  • Rheinland Pfalz: Untere Landespflegebehörde der Kreise und kreisfreier Städte
  • Niedersachsen: Landesamt für Ökologie
  • Thüringen: Obere Naturschutzbehörde
  • Berlin: Bezirksämter
  • Bremen: Untere Naturschutzbehörde
  • Hamburg: Naturschutzamt









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